Kfz-DoppelkarteDer Begriff Doppelkarte wurde im Zusammenhang mit Kraftfahrzeugen nur bis zum Endes des Jahres 2002 verwand. Damals verstand man unter einer solchen Karte in etwa das, was heute als Versicherungsbestätigungskarte oder Deckungskarte bezeichnet wird. Der Begriff Doppelkarte rührte daher, dass die entsprechende Zulassungsstelle bei der Anmeldung eines Fahrzeugs immer einen Durchschlag ausfüllen ließ, der danach an die jeweilige Versicherungsgesellschaft weitergeleitet wurde.
Der wesentliche unterschied zur Deckungskarte besteht darin, dass die Daten jetzt auf elektronischem Weg übermittelt werden können, was einen Anteil des Papier einspart. Der Unterschied von der Kfz-Doppelkarte verglichen mit der Versicherungskarte ist also wirklich sehr gering und für den Halter des Fahrzeugs eigentlich unwesentlich. Daher wird die alte Bezeichnung Doppelkarte wohl noch ein paar Jahre im allgemeinen Wortschatz verbleiben. Eine weitere kleine Ergänzung, die im März 2008 hinzukam, ist übrigens ein siebenstelliger Zahlencode, der ebenfalls als Versicherungsbestätigungscode bezeichnet wird.
Wenn Sie nicht über diese Doppelkarte verfügen, werden Sie Ihren Wagen leider nicht bei der Zulassungsstelle für Kraftfahrzeuge anmelden können. Sie sollten sich also bereits zuvor überlegen, bei welchem Haftpflichtversicherer Sie Ihr Fahrzeug versichern möchten. Empfehlenswert ist dabei, die einzelnen Versicherungen genau zu vergleichen, damit Sie nicht mehr Geld zahlen müssen, als dringend notwendig ist.
Je nach Wunsch werden die Gebühren für eine Vollkaskoversicherung bzw. Teilkaskoversicherung berechnet. Außerdem können Sie anschließend gleich bei einem Versicherer Ihrer Wahl eine Versicherung für Ihr Kfz abschließen. In diesem Fall erhalten Sie die Doppelkarte gleich beim Online-Vertragsabschluss, entweder online zum Ausdrucken, oder auf dem Postweg zu Ihnen nach Hause.
Sollte das einmal nicht so sein, wird Ihnen die Zulassungsstelle auf Wunsch ganz einfach von Ihrer Kfz-Versicherung originalgetreu per Post nach Hause geschickt.
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