KFZ HaftpflichtversicherungDie KFZ Haftpflichtversicherung zählt zu den wenigen Versicherungen in Deutschland, die der Gesetzgeber zwingend vorschreibt. Ohne Haftpflichtversicherung dürfen Fahrzeuge nicht zugelassen und nicht auf öffentlichen Straßen bewegt werden. Jede Zulassungsstelle verlangt im Zusammenhang mit der Zulassung eines Fahrzeuges vom Halter die Vorlage einer Versicherungsbestätigungskarte, die vielen als Doppelkarte bekannt ist.
Wer hinterfragt, warum die KFZ Haftpflichtversicherung zu den Pflichtversicherungen zählt, dem wird spätestens, wenn er sich vorstellt, ein Geschädigter zu sein, ein Licht aufgehen. In einem Verkehrsunfall geschädigte Personen und Gegenstände müssen ihre berechtigten Ansprüche auf Schadenersatz durchsetzen können. Das heißt, der Unfallverursacher muss auch finanziell in der Lage sein, entstandene Schäden an Sachen und Personen zu ersetzen. Ohne Haftpflichtversicherung könnten die Schadensforderungen schnell die finanziellen Möglichkeiten eines zum Schadenersatz verpflichteten sprengen oder ihn in den wirtschaftlichen Ruin treiben.
Mit der KFZ Haftpflichtversicherung wird das Risiko von Personen-, Sach- und/oder Vermögensschäden, die mit der Nutzung des Fahrzeuges im Straßenverkehr entstehen, abgedeckt.
Üblicherweise gilt eine abgeschlossene KFZ Haftpflichtversicherung in ganz Europa und kann gegen Aufpreis geografisch erweitert werden. Im Ausland gilt die grüne Versicherungskarte als Nachweis. Mit dieser Karte bescheinigt die Versicherungsgesellschaft das Bestehen eine Haftpflichtversicherung mit den gesetzlich festgelegten Mindestsummen, die in dem Land Vorschrift sind. In den einzelnen Ländern der EU sind die Deckungssummen unterschiedlich.
Deutschland sieht 2,5 Millionen Euro für einen Schadenfall mit Personenschäden, 500.000 Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für Schäden am Vermögen vor.
Im Prinzip hat eine Versicherungsgesellschaft, Ausnahmen gibt es natürlich, nicht das Recht einem Antragsteller die Deckung im Rahmen einer KFZ Haftpflichtversicherung grundsätzlich zu verwehren. Es sei denn, der Antragsteller war bereits bei dieser Versicherungsgesellschaft Kunde und wurde aus bestimmten Gründen gekündigt. Wird von einer Versicherungsgesellschaft einem Versicherungsantrag eines Kunden nicht innerhalb von 14 Tagen widersprochen, ist er automatisch als angenommen zu betrachten.
Die Leistungen der KFZ Haftpflichtversicherung
Der Versicherer übernimmt die gesetzliche Schadenersatzhaftpflicht des Versicherten, die durch die Fahrzeugnutzung entsteht. Das gilt für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht nur auf die Erbringung von Leistungen sondern beinhaltet gleichermaßen die Prüfung von Haftungsansprüchen und die Abwehr unberechtigter Ansprüche, wenn nötig vor Gericht. Das heißt, ein Versicherer wird zuerst immer prüfen, ob er für den Schaden aufkommen muss. Deshalb dauert die Schadenregulierung in vielen Versicherungsfällen auch relativ lange.
Der Versicherte selbst muss sich um die Regulierung nicht kümmern, sobald ein Schaden abschließend reguliert ist, bekommt der Versicherte die entsprechende Information und die Höhe der Schadenssumme mitgeteilt. Jetzt hat der Versicherte sechs Monate Zeit, dem Versicherer die Kosten zu erstatten, um seinen Schadenfreiheitsrabatt zu retten.
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