KFZ TeilkaskoversicherungIm Gegensatz zur KFZ-Haftpflichtversicherung ist die KFZ Teilkaskoversicherung für Fahrzeuge nicht gesetzlich vorgeschrieben. Jeder Fahrzeughalter entscheidet selbst, inwieweit er sein Fahrzeug über die Teilkaskoversicherung zusätzlich versichern möchte. Bei allen Fahrzeugen mittleren Alters ist aber zumindest der Abschluss einer KFZ Teilkaskoversicherung zu empfehlen.
In der Regel sind bei den Versicherern dann Schäden durch Haarwild gemeint. Aber viele Versicherer bieten ihren Kunden an, den Leistungsumfang auf andere Tierarten gegen einen geringen Aufpreis auszuweiten, sodass auch Schäden, die durch Begegnungen mit Pferden oder Vögeln am Fahrzeug entstehen können, abgesichert sind. Ebenfalls abgesichert ist der Fahrzeughalter gegen Diebstahl des Fahrzeugs oder bestimmten Teilen, wie Autoradio oder Räder.
Die Höhe der Kosten lässt sich auf 150, 300 oder 500 Euro festlegen. Je höher die Selbstbeteiligung des Fahrzeughalters ist, desto niedriger wird sein zu zahlender Beitrag sein. Anders als bei der Vollkaskoversicherung und bei der KFZ-Haftpflichtversicherung kennt die KFZ Teilkaskoversicherung jedoch keine Schadenfreiheitsrabatte. Das hängt damit zusammen, dass Schadenfälle aus der Teilkaskoversicherung vom Versicherten wenig oder gar nicht zu beeinflussen sind.
In manchen Fällen kann es für den Versicherten finanziell sinnvoller sein, für sein Fahrzeug die KFZ-Haftpflichtversicherung und eine Vollkaskoversicherung mit hohem Schadenfreiheitsrabatt abzuschließen. In die Vollkaskoversicherung ist die KFZ Teilkaskoversicherung integriert und durch hohe Schadenfreiheitsrabatte kann es sein, dass der Beitrag mit Vollkasko billiger ist als mit einer Teilkaskoversicherung.
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