KFZ Teilkaskoversicherung

Im Gegensatz zur KFZ-Haftpflichtversicherung ist die KFZ Teilkaskoversicherung für Fahrzeuge nicht gesetzlich vorgeschrieben. Jeder Fahrzeughalter entscheidet selbst, inwieweit er sein Fahrzeug über die Teilkaskoversicherung zusätzlich versichern möchte. Bei allen Fahrzeugen mittleren Alters ist aber zumindest der Abschluss einer KFZ Teilkaskoversicherung zu empfehlen.

Über die KFZ Teilkaskoversicherung werden viele Schäden am Fahrzeug abgesichert, die nicht im direkten Zusammenhang mit einem selbst verursachten Unfall stehen. Die Teilkaskoversicherung schützt den Fahrzeughalter vor Schäden gegen Brand, vor Diebstahl und den so genannten Elementarschäden bei Sturm, Hagel, Blitzeinschlag und Überschwemmung und Starkregen, vor Glasbruchschäden, Schäden an der Verkabelung und gegen Wildschäden während der Fahrt.

 

In der Regel sind bei den Versicherern dann Schäden durch Haarwild gemeint. Aber viele Versicherer bieten ihren Kunden an, den Leistungsumfang auf andere Tierarten gegen einen geringen Aufpreis auszuweiten, sodass auch Schäden, die durch Begegnungen mit Pferden oder Vögeln am Fahrzeug entstehen können, abgesichert sind. Ebenfalls abgesichert ist der Fahrzeughalter gegen Diebstahl des Fahrzeugs oder bestimmten Teilen, wie Autoradio oder Räder.

Grundsätzlich hängt die Höhe des zu zahlenden Beitrags von der Regional- und der Typklasse des genutzten Fahrzeugs und von den persönlichen Angaben des Fahrzeughalters (Alter und jährliche Kilometerleistung) ab. Bei der KFZ Teilkaskoversicherung räumen die Versicherer ihren Kunden die Möglichkeit ein, sich an entstandenen Schäden über die Selbstbeteiligung finanziell zu beteiligen. Das heißt, der Fahrzeughalter übernimmt im Schadenfall einen Teil der entstandenen Kosten.

 

Die Höhe der Kosten lässt sich auf 150, 300 oder 500 Euro festlegen. Je höher die Selbstbeteiligung des Fahrzeughalters ist, desto niedriger wird sein zu zahlender Beitrag sein. Anders als bei der Vollkaskoversicherung und bei der KFZ-Haftpflichtversicherung kennt die KFZ Teilkaskoversicherung jedoch keine Schadenfreiheitsrabatte. Das hängt damit zusammen, dass Schadenfälle aus der Teilkaskoversicherung vom Versicherten wenig oder gar nicht zu beeinflussen sind.

 

In manchen Fällen kann es für den Versicherten finanziell sinnvoller sein, für sein Fahrzeug die KFZ-Haftpflichtversicherung und eine Vollkaskoversicherung mit hohem Schadenfreiheitsrabatt abzuschließen. In die Vollkaskoversicherung ist die KFZ Teilkaskoversicherung integriert und durch hohe Schadenfreiheitsrabatte kann es sein, dass der Beitrag mit Vollkasko billiger ist als mit einer Teilkaskoversicherung.

Vor Abschluss einer KFZ Teilkaskoversicherung, die immer im Zusammenhang mit der KFZ-Haftpflichtversicherung abgeschlossen wird, sollte jeder Fahrzeughalter einen Vergleich der verschiedenen Versicherer vornehmen, da die zu zahlenden Beitrag zwischen den einzelnen Versicherern erheblich schwanken. Allein durch den KFZ Versicherungsvergleich lassen sich jährlich Beträge im dreistelligen Bereich sparen.


Viele Versicherer bieten den Versicherten an, die Prämien für das Fahrzeug gegen einen Prämienaufschlag unterjährig zu bezahlen. Dabei können die Versicherten zwischen monatlicher und quartalsweiser Zahlung wählen.