Kfz-VersicherungsprämienKfz-Versicherungsprämien werden bei einer herkömmlichen Kfz-Versicherung ausgezahlt. Dabei ist es zunächst entscheidend um welche Art von Kfz Versicherung es sich handelt. Prinzipiell unterscheidet man in Haftpflichtversicherung, Teilkaskoversicherung, Vollkaskoversicherung und Insassenversicherung. Letztere ist in herkömmlichen Versicherungsverträgen der Haftpflicht bereits enthalten, kann jedoch durch zusätzliche Deckungssummen für jeden einzelnen Sitzplatz auf diese Weise aufgestockt werden.
In Deutschland ist die Kfz-Haftpflicht eine Pflichtversicherung. Das bedeutet, jeder Bundesbürger, der ein zulassungspflichtiges Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr bewegen möchte, muss dieses entsprechend absichern. Gleichzeitig sind auch die verschiedenen Versicherungsunternehmen verpflichtet, Versicherungsanträgen auf eine Kfz-Versicherung stattzugeben, es sei denn außergewöhnliche Umstände würden dies verhindern.
Im Regelfall jedoch werden fast alle Anträge genehmigt. Ist dies geschehen, erhält der Versicherte eine so genannte Doppelkarte. Mit dieser ist nun die Anmeldung eines fahrtüchtigen und fahrsicheren Fahrzeuges bei der entsprechenden Zulassungsstelle möglich.
Im Allgemeinen wird die eigene Versicherung immer versuchen, bei einem Unfall die Versicherung des Unfallverursachers zu belangen. Kann die Schuld nicht zweifelsfrei festgestellt werden, kommt es in der Praxis auch häufig zu einer Aufteilung der Kosten. Beachtenswert ist, dass es nach deutschem Recht einschlägig ist, dass im Schadensfalle bis in unendliche finanzielle Höhen privat gehaftet werden muss.
Hieraus kann der Versicherungsangestellte die notwendigen Informationen zur Berechnung entnehmen. Mithilfe einer Teilkaskovariante ist es möglich das eigene Fahrzeug gegen die wichtigsten und häufigsten Schadensursachen zu versichern. Diese schließt unter anderen Diebstahl, Sturm, sowie Glas-, Brand- und Wildschäden mit ein. Doch Vorsicht sei an dieser Stelle bei Marderschäden geboten. Versicherungen übernehmen herkömmlich in diesem Zusammenhang lediglich direkte Schäden durch den Marder, nicht jedoch Folgeschäden.
Werden also etwa die Bremsleitungen beschädigt und das jeweilige Fahrzeug verunfallt am Folgetag, ist eine Kfz-Versicherung nicht zur Zahlung verpflichtet. Es sei denn, eine entsprechende zusätzliche Klausel zu diesem Fall ist im Vertrag enthalten.
Welche Schäden genau in den einzelnen Tarifen mitversichert sind erfahren Sie in Vergleich der KFZ Versicherungen auf KFZ Versicherungsvergleich.info.
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