Typklassen Sonderkündigungsrecht für Kfz-Versicherungen
Oft herrscht bei den Autofahrern Unklarheit über die Kündigung der KFZ Versicherung. Jedes Jahr lockt der Versicherungsmarkt mit günstigen Konditionen.
Ob ein Wechsel Vorteile hat sollte gut überlegt sein, denn oft bringen günstige Tarife auch abgespeckte Leistungen mit sich. Bei einer Kündigung der Versicherung gibt es einiges zu beachten. So kann eine Kündigung der Versicherung ohne Angabe von Gründen jährlich, mit einer Frist von einem Monat, zum Vertragsende erfolgen. Das Ablaufdatum entnehmen Sie dem Versicherungsschein. In der Regel enden die Versicherungsverträge am 31.12., sodass die Kündigung in Schriftform bis spätestens 30.11 bei der Versicherung eingegangen sein sollte. Aber auch nach diesem Stichtag ist eine Sonderkündigung des Vertrages möglich.
Ein Sonderkündigungsrecht besteht in jedem Fall bei einer Beitragserhöhung. Jede Versicherung ist vor einer Erhöhung der Beiträge gesetzlich zu einer Information des Versicherungsnehmers verpflichtet. Dies sollte mindestens einen Monat vor Ablauf des Jahres erfolgen. Erhöht die Versicherung die Beiträge so kann binnen eines Monats, nach Zugang der Mitteilung, die Versicherung gekündigt werden. Gleiches gilt wenn sich die Typklasse oder Regionalklasse ändert. Vorsicht ist bei der verdeckten Beitragserhöhung geboten. Erhöht sich nach einem unfallfreien Jahr die Schadensfreiheitsklasse so senkt die Versicherung meist die Beiträge. Wird die Typ-, oder Regionalklasse jedoch ungünstiger und die Kosten in dieser Sparte steigen, so spricht man von einer verdeckten Beitragserhöhung, da sich bei gleich bleibender Schadensfreiheitsklasse die Kosten erhöht hätten. Die Typ-, oder Regionalklasse kann dem Versicherungsschein entnommen werden. Ein Sonderkündigungsrecht besteht nur bei einer Verschlechterung der Einstufung der Klassen und somit einer Beitragserhöhung. Sinkt der Beitrag so ist eine Sonderkündigung nicht möglich und der Vertrag bleibt für ein weiteres Jahr bestehen.
Des Weiteren haben Sie das Recht auf eine außerordentliche Kündigung bei einem Schadensfall. Dies gilt unabhängig davon ob die Versicherung den Schaden reguliert oder die Regulierung verweigert. Auch das Versicherungsunternehmen behält sich dieses Recht vor. Die Fristen liegen für beiden Parteien gewöhnlich bei einem Monat und sollten schriftlich erfolgen. Formulare für Kündigungen finden Sie auch als Download im Internet.
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